Informationen des Abteilungsvorstandes (5): Übungsleitervergütungen
Liebe Mitglieder,
in den nächsten Ausgaben der Infos widmen wir uns den Ausgaben unserer Abteilung. Den Anfang machen die Übungsleitervergütungen.
Die wesentlichen Kosten der Leichtathletik-Abteilung fallen für die Übungsleitervergütungen und den Sportbetrieb (u.a. Wettkämpfe) an; darüber hinaus gibt es eine Reihe von vergleichsweise eher kleinen Positionen wie zum Beispiel Steuer, Weihnachtsfeier, Pacht, Sportabzeichen.
Die größte Einzelposition unserer Ausgaben sind Übungsleitervergütungen. Sie machten im Jahr 2018 rund 12.500 € und damit mehr als die Hälfte der Abteilungskosten aus.
Wer bekommt Übungsleitervergütungen?
Der umfangreiche Trainings- und Wettkampfbetrieb unserer Kinder und Jugendlichen wird durch die ehrenamtliche Tätigkeit von Trainern und mithelfenden, engagierten Betreuern (meist Eltern) erst ermöglicht. Eine Vergütung erhalten dafür allerdings nur diejenigen, die einen Übungsleitervertrag mit der KSG Gerlingen abgeschlossen haben. Dieser verbindliche Vertrag ist innerhalb der KSG standardisiert und regelt z.B. alle Pflichten sowie die Vergütung. Der Vertrag wird seitens der KSG vom Abteilungsleiter sowie der 1. Vorstand (Sabine Wahl) unterschrieben. Die Anzahl der Übungsleiter (mit Vertrag) verändert sich immer wieder; derzeit vergütet die Leichtathletik-Abteilung die Tätigkeit von etwa zehn ÜL.
Wie hoch ist die Vergütung?
Für die Vergütung von Übungsleitern gibt es verbindliche steuerliche Regelungen. Vereinfacht ausgedrückt: Wichtig ist vor allem die jährliche Obergrenze von 2400 € als Aufwandspauschale im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages. Bis zu dieser Höhe erfolgt die Zahlung steuerfrei. Daher muss diese Obergrenze strikt beachtet werden.
Wie setzen wir dies konkret bei unseren Übungsleitern um?
Es gibt zum einen die stundenweise Vergütungen; diese betragen 6 € pro Stunde bzw. 8 € pro Stunde (bei ÜL mit Lizenz des WLSB oder entsprechender ÜL-Erfahrung). Diese Übungsleiter erstellen jedes Quartal eine Abrechnung über die geleisteten Stunden; die Abrechnung wird vom Sportlichen Leiter geprüft/bestätigt und vom Abteilungsleiter zur Zahlung freigegeben.
Zum anderen gibt es ÜL mit einem sehr hohen Stundenumfang, wo wir aus Vereinfachungsgründen auf die Zahlung einer monatliche Pauschale bis maximal 200 € umgestellt haben.
Alle Überweisungen erfolgen durch unseren Kassier Tilo Schramm.
Gibt es Zuschüsse vom Verband?
Der Verein erhält einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 2,50 € pro Stunde für bis zu 200 Stunden im Jahr. Dies bedeutet, dass beispielsweise für einen ÜL mit einer Jahresvergütung von 2.000 € immerhin ein Viertel der Vergütungen vom Staat getragen werden. Es gibt aber eine wichtige Voraussetzung: Die Erstattung gibt es nur für Übungsleiter mit gültiger Lizenz; davon haben aktuell leider nur eine Trainerin.
Zusammenfassung: Die Abteilung zahlte 2018 rund 12.500 € an Übungsleitervergütungen. Wir haben etwa 10 Übungsleiter mit Vertrag, diese erhalten eine steuerfreie Aufwandsentschädigung von 6 € bzw. 8 € pro Stunde (oder pauschal bis zu 200 € im Monat). Die Zuschüsse von 2,50 € pro Stunde nehmen wir wegen fehlender ÜL-Lizenzen nur minimal in Anspruch.
Anmerkung: Die steuerlichen Regelungen sind stark vereinfacht dargestellt und dienen der Erläuterung, nicht als Anleitung!
Fragen bitte an robert.p.meier@gmx.de
In der nächsten Ausgabe berichten wir über die Kosten für den „Sportbetrieb“ und z.B. nach welchen Regeln wir Kosten für Wettkämpfe erstatten.
Sportliche Grüße
Robert Meier
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